1.
Wohin kann ich trotz Corona reisen!
Wohin du aktuell reisen kannst, kann sich aufgrund der sich verändernden Pandemiesituation leider immer wieder verändern. Länder, die in den Wintermonaten mit einer Reisewarnung versehen sind, können unter Umständen bereits im Frühling wieder einfach und sicher bereist werden. Je wärmer es in deinem Reiseland ist desto schlechter breiten sich Viren aus.
Um auf Nummer Sicher zu gehen, empfehlen wir dir einen Blick auf die Seite des Auswärtigen Amtes welche stehts aktuell über Reise- und Sicherheitshinweise berichtet. Zusätzlich wirst du hier stehts zu aktuellen Einreisebestimmungen fündig.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762
Über die neue App des Auswärtigen Amtes kannst du dir alle Reise- und Sicherheitshinweise zu deinem Urlaubsland direkt als Pushnachricht schicken lassen und hast alles direkt im Blick.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/app-sicher-reisen/350382
Zusätzlich kannst du dich auf der neuen EU-Seite „Reopen Europa“ informieren, die genaue Informationen zur Reisetauglichkeit einzelner Regionen in Europa bereitstellt.
https://reopen.europa.eu/de
2.
Bekomme ich bei der Absage einer Reise mein Geld zurück?
Laut Gesetzgeber gibt es verschiedene Szenarien in denen du als Reisender dein Geld zurückbekommst.
Wir zeigen dir welche Möglichkeiten es gibt und wo du dich stehts zu deinen Rechten am laufenden halten kannst.
a.
Warte, bis der Reiseveranstalter die Reise absagt.
In diesem Fall musst du keine Stornogebühren des Reiseveranstalters bezahlen und bekommst dein bereits bezahltes Geld zurück.
b.
Du kannst deine Reise kurzfristig aufgrund eines unvermeidbaren / außergewöhnlichen Umstandes absagen. Hierzu zählen unter anderem ein starker Corona Ausbruch in deinem Zielgebiet und eine dadurch ausgelöste Reisewarnung des Auswärtigen Amtes.
In diesem Fall musst du keine Stornogebühren des Reiseveranstalters bezahlen und bekommst dein bereits bezahltes Geld zurück.
Achtung: Aktuell wird Aufgrund der neuartigen Situation juristisch geklärt in welchem Zeitraum ein unvermeidbarer / außergewöhnlicher Umstand für eine Reiseabsage zulässig ist. Deutsche Gerichte orientieren sich hier für gewöhnlich an Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes.
c.
Du kannst deine Reise jederzeit aus Unzufriedenheit mit der allgemeinen Corona-Lage oder anderen Gründen absagen.
In diesem Fall gelten die Stornobedingungen des Reiseveranstalters.
d.
Du hast eine Covid-Safe Reise bei tourboerse.de gebucht und erhältst bis zu eine Woche vor Reiseantritt dein Geld vom Reiseveranstalter zurück. Hier gelten für dich folgende Regeln, die über die gesetzlichen Rücktrittsrechte hinaus gehen und dir von Reiseveranstaltern freiwillig eingeräumt werden.
Soweit die Tour auf der Grundlage der zum Reisezeitpunkt gültigen Einschränkungen in Bezug auf Covid-19 (Corona Virus) nicht durchgeführt werden kann,
ist der Storno einzelner Personen bis zu eine Woche vor Anreise kostenfrei möglich. Die genaue Stornofrist steht immer unter dem bei der Reise angegebenen Corona-Safe Siegel.
Dies schließt ein:
- wenn das Reisegebiet auf Basis von Corona Beschränkungen und/oder Reisewarnungen nicht bereist werden kann oder darf.
- Neu: wenn Gäste aus einem Risikogebiet kommen und unter das Beherbergungsverbot des Reisegebiets fallen und/oder für die Erlaubnis vor oder nach der Reise in Quarantäne gehen müssen.
- Neu: wenn Gäste aufgrund von Corona Beschränkungen nicht von zu Hause abreisen dürfen und/oder für die Erlaubnis vor oder nach der Reise in Quarantäne gehen müssen.
Da die Corona Pandemie sicher wieder vorüber zieht würden wir dich in jedem Fall darum bitten abgesagte oder stornierte Reisen umzubuchen oder dir einen Reisegutschein über deinen bereits angezahlten Betrag ausstellen zu lassen. Du hilfst dadurch viele Arbeitsplätze zu retten und Existenzen zu sichern. Gerne kannst du dich in jedem Fall direkt mit uns in Verbindung setzen. Du erreichts uns unter der 0911/350666613
Umfangreiche Informationen zu deinen Rechten als Urlauber findest du beim ADAC oder der Verbraucherzentrale.
https://www.adac.de/reise-freizeit/ratgeber/reiserecht/corona-recht-versicherung/
https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/reise-mobilitaet/unterwegs-sein/coronareisewarnungen-fuer-viele-laender-was-das-fuer-reisende-bedeutet-43991
3.
Kann ich mich durch eine Reiseversicherung / Corona Zusatzversicherung zusätzlich schützen?
Ja du kannst dich durch eine Reiseversicherung zusätzlich vor Covid-19 schützen.
Unser Versicherungspartner ERGO hält seinen Versicherungsschutz aufrecht, wenn du in ein Zielgebiet reist, in dem bereits zum Zeitpunkt deiner Anreise eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht.
Neu: Ergänzungsversicherung Covid-19
Zusätzlich zur Einmal- und Jahres- Reiseversicherung der ERGO kannst du einen Covid-19 Zusatzschutz ab 4€ abschließen.
Im Rahmen der Ergänzungsversicherung erstattet dir die ERGO auch Kosten bei Erkrankung oder Tod aufgrund von Covid-19 zurück. Weltweit gültig für eine Reise, jedes Alter, aller Verkehrsmittel.
Ohne die Ergänzungsversicherung Covid-19 ist die Erkrankung an Covid-19, aufgrund der Einstufung als Pandemie, kein versicherter Rücktrittsgrund mehr.
Genauere Informationen findest du unter:
https://www.reiseversicherung.de/de/service/corona-virus.html
Wir empfehlen dir nach Erhalt deiner Buchungsbestätigung stehts eine Reiserücktrittsversicherung zu buchen.
Zu deiner Reiserücktrittsversicherung kommst du hier: Meine ERGO Reiserücktrittsversicherung